Grundsätzlich gilt, Schäden sind Vermietersache, es sei denn im Mietvertrag steht ausdrücklich geschrieben, dass so genannte "Bagatellschäden" selbst beseitigt werden müssen (§5 Dauernutzungsvertrag der WGE)
Bagatellschäden sind kleinere Schäden, wie zum Beispiel tropfende Wasserhähne, Bedienelemente von Rollläden oder Markisen, Tür - Fensterverschlüsse usw.
Die Kosten für die Reparaturen dürfen im Einzelfall einen Wert von 60€ und jährlich 180€ nicht überschreiten.
Der Mieter kann die Sache selbst reparieren, wenn er über notwendige Kenntnisse verfügt, ist jedoch nicht verpflichtet dazu. Er muss lediglich die anfallenden Kosten übernehmen. Repariert ein Mieter die Sache nicht ordnungsgemäß und es entstehen Folgeschäden, so sind diese vom Mieter ebenfalls zu zahlen.