Es kann jeder Mitglied unserer Genossenschaft werden, der eine Beitrittserklärung unterzeichnet hat und bereit ist einen Genossenschaftsanteil zu zahlen.
Über den Beitritt wird im Vorstand entschieden. Wenn Sie sich für den Beitritt in unsere Genossenschaft entscheiden, sind wir Ihnen bei dem Ausfüllen der Beitrittserklärung gern behilflich.
Jedes Mitglied ist verpflichtet mindestens ein Geschäftsanteil zu übernehmen. Der Geschäftsanteil beträgt 153,39 Euro. Die Aufschlüsselung der Geschäftsanteile erfolgt nach Wohnungsgröße, so beträgt z.B. der Geschäftsanteil bei einer:
Die Genossenschaft besteht aus dem Vorstand (min. 2 Personen), dem Aufsichtrat (min. 3 aber max. 5 Personen) und der Vertreterversammlung (min 50 Mitglieder).
Die Vertreterversammlung wird von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählt. Wenn die Genossenschaft weniger als 1.501 Mitglieder hat, findet keine Vertreterversammlung sondern eine Vollversammlung statt.
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer aktuellen Satzung, die Sie sich aus der unter diesem Text befindlichen Box herunterladen können.